Anpassung der Vertragspreise mittels Indexierung
Die Preisindexierung kann zum Anpassen von Vertragspreisen verwendet werden und ist auf der Auswahlebene Verträge verfügbar. Alle mit dem ausgewählten Vertrag verknüpften Vertragspositionen werden bis einschließlich des ausgewählten Datums indexiert. Sie können Vertragspreise nach folgenden Kriterien indizieren:
Stellen Sie vor dem Start der Indexierung sicher, dass eine Indexierungsmethode für die Vertragspositionen angegeben ist, die mit den Verträgen verknüpft sind, für die Sie die Preise indexieren möchten. Weitere Informationen finden Sie unter
Datenfelder von Vertragspositionen.
Die Indexierungsmethoden sind in
Unterstützende Daten definiert. Weitere Informationen über die Indexierungsmethoden zu definieren, finden Sie in der Dokumentation
Unterstützende Daten .
Essentials Edition berechnet indexierte Preise automatisch neu, wenn eine der folgenden Vertragspositionsbestandteile vor oder zum letzten Indexierungszeitpunkt geändert wird:
• Die Summe
• Der Basisbetrag für die Indexierung
• Das Jahr oder der Monat der Indexierung des Grundbetrags
• Die Indexierungsmethode
Wenn Sie die Indexierungsmethode im Laufe der Zeit ändern, wird die zuletzt ausgewählte Indexierungsmethode in zukünftigen Indexierungen angewendet. Wenn Sie einen Betrag zu einem Indexierungszeitpunkt manuell ändern, wird der Betrag nicht indexiert.
Essentials Edition speichert den manuell eingegebenen Betrag und es wird keine Indexierung durchgeführt. Wenn Sie eine manuelle Preisänderung stornieren und den Betrag erneut indizieren möchten, können Sie dies tun, indem Sie den Betrag auf den vorherigen Wert zurücksetzen. Bitte beachten Sie das folgende Beispiel.
Beispiel
Monatlich indexierter Betrag von 10% ab dem 1. Februar:
| Januar | Februar | März |
---|
| | | |
Betrag | 100 | 110 | 121 |
| | | |
1. März Indexierungszeitpunkt
1. Februar Indexierungszeitpunkt
Fall 1: Manuelle Preisänderung zum Indexierungszeitpunkt
Der Betrag wird am 1. Februar manuell auf 150 geändert (= Indexierungszeitpunkt). Der Betrag ist am 1. Februar nicht indexiert:
| Januar | Februar | März |
---|
| | | |
Betrag | 100 | 150 | 165 |
| | | |
1. Februar
1. März
Um diese manuelle Preisänderung rückgängig zu machen, sollten Sie den Betrag zum 1. Februar auf den vorherigen Wert (= 100) zurücksetzen. Der Betrag wird dann ab dem 1. Februar indexiert.
Fall 2: Manuelle Preisänderung bei Nichtindizierung
Der Betrag wird am 10. Januar manuell auf 150 geändert (kein Indexierungszeitpunkt). Der Betrag wird zum nächsten Indexierungszeitpunkt indexiert:
| Januar | | Februar | März |
---|
| | | | |
Betrag | 100 | 150 | 165 | 181.50 |
| | | | |
1. März
1. Februar
10. Januar
Manuelle Preisänderung
Um diese manuelle Preisänderung rückgängig zu machen, sollten Sie den Betrag ab dem 10. Januar auf den vorherigen Wert (= 100) zurücksetzen.